Satzung und Beschlüsse
Der Club der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e. V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 202126 eingetragen.
Das vom CdE selbst gesetzte (sogenannte Binnen-)Recht lässt sich in drei Rangebenen untergliedern. Zuoberst steht die Satzung, dann folgen Mitgliederbeschlüsse, zuletzt Beschlüsse und Mitteilungen anderer Vereinsgremien.
Satzung
-
Satzung des Clubs der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e. V. vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.12.2019
Die Verfassung des CdE; sie enthält unter anderem Bestimmungen zur Mitgliedschaft sowie zur Rolle von Vorstand, Aktivenforum und Kassenprüfern.
Mitgliederbeschlüsse
Über die Satzung hinaus bilden die folgenden Mitgliederbeschlüsse den rechtlich und wirtschaftlich notwendigen formellen Rahmen für das von Engagement, Selbstverantwortung, Transparenz und Konsens geprägte Vereinsleben:
-
Wahlordnung (WO) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.12.2012
Wie wählt der CdE seine Amtsträger?
-
Mitgliederbeschluss über die Vertretungsmacht des Vorstands (MB-VM) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.12.2019
Was darf der Vorstand? Wofür darf er Geld ausgeben?
-
Mitgliederbeschluss zu § 4 Abs. 2 der Satzung (MB-§-4) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.12.2018
Wer hat einen Anspruch auf Mitgliedschaft im CdE?
-
Mitgliederbeschluss über die Kennenlernzeit (MB-KLZ) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.12.2012
Wer erhält eine zeitlich begrenzte, unverbindliche Probemitgliedschaft im CdE?
-
Mitgliederbeschluss über den Mitgliedsbeitrag (MB-MBeitr) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.12.2012
Wie viel Geld muss der Verein verlangen, um beispielsweise den exPuls zu finanzieren?
-
Mitgliederbeschluss zur Kommunikation über die Mailinglisten “Aktivenforum”, “cde-all” und “CdE-Ankündigungen” (MB-KM) vom 22.3.2006, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.12.2012
Warum bekomme ich manchmal E-Mails mit [cde-all] im Betreff?
-
Mitgliederbeschluss über die Erstattung von Teilnahmebeiträgen (MB-ETB) vom 03.12.2012, zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.12.2018
An wen dürfen Teilnahmebeiträge erstattet werden?
-
Mitgliederbeschluss zum Abstimmungsverfahren (MB-WS) vom 09.12.2013
Wie ist bei einer Abstimmung mit mehreren Optionen zu verfahren?
Vorstandsbeschlüsse
-
Beschluss des Vorstands über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben hinsichtlich des E-Mail-Verteilers Aktivenforum vom 25.07.2011
Was dürfen die Moderatoren des Aktivenforums unter Anderem?
-
Vorstandsbeschluss über die Gleichstellung der Saarländischen SchülerAkademie vom 06.04.2017
Datenschutzinformationen
Materialien und Kommentar
Satzungsentwürfe
2005/06 wurde die Satzung ausgearbeitet und die Umwandlung des CdE in einen eingetragenen Verein vorbereitet. Die damalige Arbeitsgruppe legte ihre Entwürfe sowie einen Zeit- und Ablaufplan der Umwandlung den Mitgliedern in zwei Fassungen vor. Diese Dokumente sind noch heute nützlich, weil sie zeigen, wie bestimmte binnenrechtliche Bestimmungen entstanden sind und was damit beabsichtigt wurde.
Der CdE-Binnenrechts-Kommentar
Bei Fragen, wie eine bestimmte Vorschrift zu verstehen sei, oder wenn man sich sonst näher mit dem Recht des CdE befassen will, hilft oft ein Blick in den Kommentar. Ihr findet ihn im Dateidownload in der Datenbank.