Satzung und Beschlüsse

Der Club der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e. V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 202126 eingetragen.

Das vom CdE selbst gesetzte (sogenannte Binnen-)Recht lässt sich in drei Rangebenen untergliedern. Zuoberst steht die Satzung, dann folgen Mitgliederbeschlüsse, zuletzt Beschlüsse und Mitteilungen anderer Vereinsgremien.

Satzung

Mitgliederbeschlüsse

Über die Satzung hinaus bilden die folgenden Mitgliederbeschlüsse den rechtlich und wirtschaftlich notwendigen formellen Rahmen für das von Engagement, Selbstverantwortung, Transparenz und Konsens geprägte Vereinsleben:

Vorstandsbeschlüsse

Datenschutzinformationen

Materialien und Kommentar

Satzungsentwürfe

2005/06 wurde die Satzung ausgearbeitet und die Umwandlung des CdE in einen eingetragenen Verein vorbereitet. Die damalige Arbeitsgruppe legte ihre Entwürfe sowie einen Zeit- und Ablaufplan der Umwandlung den Mitgliedern in zwei Fassungen vor. Diese Dokumente sind noch heute nützlich, weil sie zeigen, wie bestimmte binnenrechtliche Bestimmungen entstanden sind und was damit beabsichtigt wurde.

Der CdE-Binnenrechts-Kommentar

Bei Fragen, wie eine bestimmte Vorschrift zu verstehen sei, oder wenn man sich sonst näher mit dem Recht des CdE befassen will, hilft oft ein Blick in den Kommentar. Ihr findet ihn im Dateidownload in der Datenbank.