Härtefallregelung
Wenn Du oder deine Eltern finanziell nicht dazu in der Lage sein sollten, den Teilnahmebeitrag einer CdE-Veranstaltung zu bezahlen, dann kannst Du einen Härtefallantrag stellen. Dann besteht die Möglichkeit, dass der CdE einen Teil, bis hin zum ganzen Beitrag, übernimmt.
Der Antrag funktioniert ganz unbürokratisch, indem Du eine Mail an vorstand@cde-ev.de schreibst. Damit Dein Antrag bearbeitet werden kann, benötigt der Vorstand einige Informationen von Dir, die in der Mail enthalten sein sollten:
Bitte schildere dort Deine derzeitige finanzielle Situation (SchülerIn/StudentIn, arbeitssuchend …) möglichst genau und sende, wenn möglich, einen Beleg darüber (BAföG-Bescheid, Einkommensnachweis deiner Eltern o. Ä.). Außerdem schreib bitte, welchen Anteil des Teilnehmerbeitrags Du selbst übernehmen kannst.
Dein Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er in der von den Orgas der jeweiligen Veranstaltung kommunizierten Frist für die Anträge gestellt wird. Natürlich behandeln wir im Vorstand deinen Antrag und die mitgesendeten Informationen absolut vertraulich, auch das Orga-Team bekommt von deiner Antragsstellung nichts mit.
Als Überweisungsdatum für Deinen Teilnehmerbeitrag gilt, unabhängig von der Entscheidung über Förderung, das Datum deiner Antragsstellung (bzw. der erste Geschäftstag nach Antragsstellung), sodass für Dich bei einem rechtzeitig gestellten Antrag keine Nachteile bei Anmeldefristen resultieren.
Bitte beachte, dass die Teilnahme an Skifreizeit und Segeln nicht unterstützt werden. Bei der WinterAkademie kann im Regelfall nur die Teilnahme an einer Hälfte gefördert werden.