Juristisches
Der Club der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e. V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. 8656 eingetragen.
Rechtsquellen
Das vom CdE selbst gesetzte (sogenannte Binnen-)Recht lässt sich in drei Rangebenen untergliedern. Zuoberst steht die Satzung, dann folgen Mitgliederbeschlüsse, zuletzt Beschlüsse und Mitteilungen anderer Vereinsgremien.
Satzung
- Satzung
des Clubs der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e. V.
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.12.2008Die Verfassung des CdE; sie enthält unter anderem Bestimmungen zur Mitgliedschaft sowie zur Rolle verschiedener Gremien im CdE.
Mitgliederbeschlüsse
Über die Satzung hinaus bilden die folgenden Mitgliederbeschlüsse den rechtlich und wirtschaftlich notwendigen formellen Rahmen für das von Engagement, Selbstverantwortung, Transparenz und Konsens geprägte Vereinsleben:
- Wahlordnung
Vom 22.03.2006Wie wählt der CdE seine Amtsträger?
- Mitgliederbeschluss
über die Vertretungsmacht des Vorstandes
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.11.2009Was darf der Vorstand? Wofür darf er Geld ausgeben?
- Mitgliederbeschluss
zu § 4 Abs. 2 der Satzung
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.12.2008Wer hat einen Anspruch auf Mitgliedschaft im CdE?
- Mitgliederbeschluss
über die Kennenlernzeit
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.12.2008Wer erhält eine zeitlich begrenzte, unverbindliche Probemitgliedschaft im CdE?
- Mitgliederbeschluss
über die Höhe des Mitgliedsbeitrags
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.12.2008Wie viel Geld muss der Verein verlangen, um beispielsweise den exPuls zu finanzieren?
- Mitgliederbeschluss
über die Kommunikation über die Mailinglisten Aktivenforum und cde-all
Vom 22.03.2006; zuletzt geändert durch Beschluss vom 22.11.2006Warum bekomme ich manchmal E-Mails mit [cde-all] im Betreff?
Sonstiges (Beschlüsse, Mitteilungen, u. a.)
- Beschluss
des Vorstands über die zur
Vereinshaftpflichtversicherungsfinanzierungsumlage heranzuziehenden
Veranstaltungen
Vom 08.01.2010Welche Veranstaltungen sind umlagepflichtig?
- Mitteilung
des Akademieteams über die Höhe der
Vereinshaftpflichtversicherungsfinanzierungsumlage und annehmender
Vorstandsbeschluss
Vom 04.01.2010Wie hoch ist die Umlage?
- Mitteilung
von Bildung und Begabung e. V., betreffend die Benennung des
Besonderen Vertreters gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung des CdE
Vom 19.03.2009In der Satzung ist vorgesehen, dass Bildung und Begabung e. V. einen Besonderen Vertreter benennen dürfe, der dem CdE-Vorstand zur Seite stehe. Von diesem Recht hat Bildung und Begabung e. V. Gebrauch gemacht.


